Bestattung
„Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand …“ (Psalm 73,23)
Der Tod ist ein unabwendbarer Teil unseres Lebens. Wenn wir einen lieben Menschen verlieren, so wollen wir ihn auch auf diesem letzten Weg hier auf Erden würdevoll begleiten.
Wir lassen Sie nicht alleine. Der Pfarrer ist für Sie immer erreichbar (Tel. 0911/830122), meistens auf unter der angesagten Mobilnummer. Wenn nicht, sprechen Sie einfach auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie sicher zurück.). Für die Bestattung müssen einige Dinge geregelt und organisiert werden.
Wenn bei einem Ihrer geliebten Menschen der Todesfall eingetretenen ist, beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Dieses unterstützt Sie (nach gewünschtem Umfang) bei allem Organisatorischem. Ihm teilen Sie auch mit, welche Form und welchen Ort der Bestattung Sie wünschen.
Wir stellen Ihnen gerne unsere Auferstehungskirche für Ihre Trauerfeier zur Verfügung. In dem Trauergottesdienst bekommt die christliche Hoffnung Gestalt, dass der Tod nicht das letzte Wort hat. Natürlich kann die Feier auch in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof stattfinden.
Sie nehmen dann Kontakt mit dem Pfarramt (0911/830122) auf und vereinbaren einen Termin zur Beisetzung der/ des Verstorbenen. Sie vereinbaren dann auch einen Termin für ein Trauergespräch bei Pfr. Häselbarth. Dort können Sie dann alle Details zur Trauerfeier besprechen und haben v.a. die Möglichkeit zum seelsorgerlichen Gespräch.
Gerne kommt der Pfarrer zu Ihnen ins Haus, ins Krankenhaus oder Altenheim, wenn jemand im Sterben liegt und segnet ihn oder sie. Möglich ist auch, im Kreis der Familie mit dem Sterbenden das Heilige Abendmahl zu feiern.
Wenn ein Angehöriger gestorben ist kann es sehr tröstlich sein, ihn oder sie zu Hause, im Krankenhaus oder Altenheim auszusegnen. Wir beten miteinander für den Verstorbenen und befehlen ihn Gottes Barmherzigkeit an. Der Pfarrer kommt nach Möglichkeit sofort, auf Wunsch auch zu ungewöhnlichen Zeiten.
Die Kosten für eine Trauerfeier in der Auferstehungskirche betragen für unsere Gemeindemitglieder 175,00 € (ohne Organist*in), für Nicht-Gemeindemitglieder 225,00 € (ohne Organist*in). Sie erhalten darüber eine Rechnung, bzw. wir rechnen mit dem Bestattungsunternehmen ab.
Für eine Beerdigung ohne Trauerfeier in der Auferstehungskirche (z.B. einer Erdbestattung oder einer Einäscherungsfeier) müssen wir eine Kasualgebühr in Höhe von 75,00 € für unsere Gemeindemitglieder und 100,00 € für Nicht-Gemeindeglieder erheben.