Kircheneintritt
„Er aber zog seine Straße fröhlich…“ (Apg. 8, 39)
Ein Kranker, der nicht gehen konnte, bat vier Freunde, ihn auf seiner Trage zu ihm zu bringen. Aber der Zugang zu Jesus war verstellt von Leuten, die ihn umlagerten und das Haus füllten, in dem er predigte. Doch die vier wussten ihrem Freund zu helfen. Sie rissen ein Loch ins flache Dach des Hauses und ließen seine Trage an Seilen herunter. So berichtet es das Markusevangelium (Markus 2, 1-12).
Man muss heute nicht viel mehr mitbringen als damals: Vor allem die Sehnsucht und die Absicht, zu Gott und zur Kirche zu gehören. Ein Ausweis ist heute nötig und, wenn vorhanden, eine Taufbescheinigung.
Der Pfarrer wird mit Ihnen ein Termin vereinbaren, wo Sie über Ihre Geschichte, über Ihre Fragen, über Ihre früheren (manchmal auch schlechte) Erfahrungen mit der Kirche ins Gespräch kommen. Gemeinsam füllen Sie ein Formular aus und werden dann bei einem Abendmahlsgottesdienst in die Kirche aufgenommen.
Es soll so einfach wie möglich sein, zu Jesus zu kommen. Ihre Kirchengemeinde lädt Sie ein und unterstützt Sie, wenn Sie den Weg mit Jesus gehen wollen und zu seiner Gemeinde gehören wollen. Wir sind eine große Gemeinschaft. Zur Evangelischen Kirche in Deutschland zählen 21 Millionen Menschen, Ihre Kirchengemeinde hier in Fischbach hat 1800 Mitglieder.
Gottes Ja ist unwiderruflich
Wenn Sie getauft sind, wird die Taufe wird nicht wiederholt oder erneuert. Die Bibel sagt, dass Gott in der Taufe ein unwiderrufliches Ja zu dem Getauften spricht. Diese Zusage nimmt Gott nicht zurück, auch wenn sich der Täufling später von ihm und von der Kirche abwendet. Wer möchte, kann an mehreren Abenden mit dem Pfarrer über die wichtigsten Fragen des Glaubens ins Gespräch kommen – eine spannende Sache. Wenn Sie nicht getauft sind, geschieht der Eintritt natürlich mit der Taufe.
Freude über die Liebe Gottes, die allen gilt
Niemand wird vor dem Eintritt in eine Glaubensprüfung geschickt oder muss sich gar für seinen früheren Austritt rechtfertigen. Denn Jesus hat sich damals über den Kranken und seine Freunde gefreut, ihnen alle Schuld vergeben und den Mann geheilt. Auch die evangelische Kirche will sich vor allem mit den Eintretenden über die Liebe Gottes freuen, die allen Menschen ohne Voraussetzung gilt. Dann will sie dabei helfen, im Glauben an Gott weitere Schritte zu gehen und lädt jeden Neuen zu den Angeboten und den Aufgaben der Kirchengemeinden ein. Wie lange und in welchen Maß jemand Hilfe in Anspruch nimmt und sich engagiert, das bestimmt nur er selbst.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Nehmen Sie doch bitte einfach mit Pfarrer Johannes Häselbarth Kontakt auf, per Mail oder telefonisch – das ist wohl das einfachste. Wir können dann schon einmal erste Fragen klären und dann vor allem einen Gesprächstermin vereinbaren. Im direkten Gegenüber kann man persönliche Dinge besser besprechen.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht eine Taufvorbereitung voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wie das in Ihrem Fall aussehen kann – da finden wir eine maßgeschneiderte Lösung, seien es Veranstaltungen, Gespräche, Kontakt zu Mentoren, Lektüre, …
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein! Der Aufnahme geht ja ein Gespräch mit dem Pfarrer voraus. Die Aufnahme erfolgt dann in einem Gottesdienst (am besten mit Abendmahl).
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen ab einem bestimmten Einkommen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Wer z.B. 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.